_ vom 28. August 2023 erscheint einleuchtend, dass diese Schuld unter Berücksichtigung der Inkassokosten mit den innert wenigen Tagen danach erfolgten Zahlungen des Beklagten an das Betreibungsamt vom 18. und 25. November 2021 von total Fr. 31'548.85 getilgt und die entsprechende Betreibung Nr. ccc somit erledigt wurde (Beilage 6 zur Stellungnahme des Beklagten vom 15. September 2023; vgl. die Vergütungsbuchung vom 6. Dezember 2021, welche von "Endzahlung" spricht). Die Zahlung des Beklagten an das Betreibungsamt in der Höhe von Fr. 27'000.00 erfolgte sodann erst Monate später am 27. Mai 2022 und somit wenige Tage nach Zustellung des nicht angefochtenen Entscheids