III/2c und III/3 des mit Gesuchsbeilage 2 im Verfahren SR.2022.87 verurkundenten Kaufvertrags). Bei diesem Kaufvertrag handelt es sich um eine schriftliche Schuldanerkennung und folglich – wie von der Vorinstanz zutreffend festgestellt – um einen provisorischen Rechtstitel für die Rückzahlung des Darlehens an die Klägerin.