" 1. Ziffer 1 des Entscheides des Bezirksgerichts Bremgarten, Präsidium des Zivilgerichts, vom 30.10.2023 (SR.2023.167) sei aufzuheben und wie folgt neu zu formulieren: '1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 27.06.2023) provisorische Rechtsöffnung erteilt für den Betrag von CHF 7'819.85, zuzüglich Zins zu 5 % seit 14.04.2023.' 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich Mehrwertsteuer von 7.7 % zu Lasten des Beschwerdegegners."