2. 2.1. Mit Gesuch vom 18. August 2023 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Bremgarten um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die betriebenen Forderungen von Fr. 7'819.85 nebst Zins zu 5 % seit 14. April 2023 und Fr. 911.45 nebst Zins zu 5 % seit 16. Januar 2023, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Mit Eingabe vom 16. September 2023 erstattete der Beklagte eine Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch und beantragte sinngemäss die Abweisung des Gesuchs. 2.3. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2023 reichte die Klägerin Unterlagen nach, welche mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 28. September 2023 eingefordert worden waren.