Selbst wenn man mit dem von ihr behaupteten Betrag von Fr. 4'119.15 rechnen würde, ergeben sich flüssige Mittel in Höhe von Fr. 9'760.23. Berücksichtigt man bei den flüssigen Mitteln noch den Rest aus der Konkurshinterlage von Fr. 1'775.35 (Fr. 3'000.00 – Fr. 724.65 – 500.00), resultieren Fr. 11'535.58. Damit ist die Beklagte nicht in der Lage, ihre Miete (mutmasslich Fr. 4'000.00) und die Löhne ihrer -8- Angestellten (mutmasslich Fr. 14'594.00) für einen Monat zu decken, geschweige denn Waren für das Restaurant zu kaufen, die laut der Erfolgsrechnung mit ca. Fr. 12'552.00 pro Monat zu Buche schlagen (BB 21).