Sodann ist im Handelsregister eine weitere Geschäftsführerin eingetragen (BB 2), wie hoch deren Vergütung ist, bleibt im Dunkeln. Dass ihre Beteiligung lediglich finanzieller Natur sei, wie die Beklagte beschwerdeweise darlegt (Beschwerde, S. 3), bleibt unbelegt. Der Erfolgsrechnung 2022 lässt sich ein monatlicher Personalaufwand von ca. Fr. 14'594.00 entnehmen (BB 21).