Die Beklagte behauptet, ihre Miete liege bei Fr. 4'000.00. Einen Beleg hierfür reichte sie nicht ein. Der Monatslohn des Koches des Restaurants beträgt Fr. 4'350.00, derjenige der Servicefachangestellten Fr. 2'800.00 (BB 20). Demnach liegen schon diese monatlichen Ausgaben bei Fr. 11'150.00. Überdies zahlt sich die Vorsitzende der Geschäftsführung unregelmässig Löhne aus, wenn die Einnahmen dies zulassen, so z.B. Fr. 3'000.00 für Januar 2023 oder Fr. 3'958.00 für Februar 2023 (BB 4). Sodann ist im Handelsregister eine weitere Geschäftsführerin eingetragen (BB 2), wie hoch deren Vergütung ist, bleibt im Dunkeln.