Namentlich fehlen amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt. Die Beklagte wies auch laut eigenen Angaben per 31. Dezember 2022 keinen Gewinn, sondern einen Verlust von Fr. 10'009.00 auf (BB 21). Die Einnahmen im Jahr 2023 beliefen sich bis am 20. November 2023 auf Fr. 326'010.05 (BB 18). Es fehlen die Einnahmen von über einem Monat, wobei der Dezember erfahrungsgemäss eher ertragreich ist. Im Jahr 2022 lag der Ertrag laut der Erfolgsrechnung bei Fr. 422'341.50 (BB 21). Die Beklagte hat im Jahr 2023, unter Annahme eines gleich hohen Aufwandes, demnach mit noch grösseren Verlusten zu rechnen.