Gegen die Forderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Betreibung Nr. bbb in Höhe von Fr. 3'502.10 hat die Beklagte Rechtvorschlag erhoben (BB 5, S. 2). Gemäss der Betreibungsabrechnung des regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 21. November 2023 hat die Beklagte eine Zahlung von Fr. 3'575.40 an dieses geleistet und die Restschuld beläuft sich auf Fr. 82.35 (BB 13).