Geburtstage, Familienessen) seien sodann bereits reserviert. Die Beklagte verfüge neben der Geschäftsführerin, welche bei Bedarf auch bereit sei, vorübergehend auf ihren Lohn zu verzichten oder diesen zu reduzieren, über lediglich zwei Arbeitnehmende. Deren Löhne betrügen Fr. 4'350.00 (Koch) und Fr. 2'800.00 (Servicefachangestellte). Die Miete betrage Fr. 4'000.00. Der Betrieb könne relativ kostengünstig geführt werden. Die Beklagte habe gemäss Jahresabschluss 2022 – trotz Corona-Einschrän- kungen – einen Jahresverlust von lediglich rund Fr. 10'000.00 ausgewiesen und mit einem Bilanzgewinn von Fr. 12'788.00 ins neue Jahr gestartet.