2.2. Der Konkursentscheid wurde der Beklagten am 15. November 2023 zugestellt. Die zehntägige Rechtsmittelfrist lief damit am 27. November 2023 ab (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 1 und 3 ZPO), weshalb die Konkursforderung bis zu diesem Tag getilgt oder hinterlegt sein musste.