2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 13. November 2023 wie folgt: " 1. Über die B._____ GmbH, […] wird mit Wirkung ab […], der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau, Amtsstelle X._____, beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. 3. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.