1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des regionalen Betreibungsamts Q._____, vom 6. Juli 2023 für eine Forderung von Fr. 3'790.80 nebst 5 % Zins seit 6. Juli 2023 und von Fr. 171.05 ohne Zins. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 7. Juli 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 21. September 2023 beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 17. August 2023 der Beklagten am 19. August 2023 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.