1.3. Die angefochtene Verfügung erging gemäss Rubrum in Sachen "Vollstreckung des Teil-Entscheids vom 25. April 2023 im Verfahren OF.2021.108" und gemäss Dispositiv-Ziffer 1 "gestützt auf den rechtskräftigen Teil-Ent- scheid vom 25. April 2023". In den Dispositiv-Ziffern 2-6 klärte die Vorinstanz unter Berufung auf die beweisrechtlichen Bestimmungen der ZPO über die Mitwirkungspflicht (Art. 160 Abs. 1 ZPO), die Verweigerungsrechte -9-