3. Gegen diese Verfügung erhob der Kläger mit Eingabe vom 23. November 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen der Beklagten (zzgl. MwSt.) in allen Instanzen. -8- Das Obergericht zieht in Erwägung: