3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7% Mehrwertsteuer) zu Lasten des Klägers." 2.3. Mit Eingabe vom 11. September 2023 beantragte der Kläger: " 1. Die Stellungnahme bzw. das Auskunfts- und Editionsbegehren der Beklagten vom 25. August 2023 sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen der Beklagten (zzgl. Mehrwertsteuer)." 2.4. Die Präsidentin des Familiengerichts Lenzburg verfügte am 13. November 2023: " 1. Gestützt auf den rechtskräftigen Teil-Entscheid vom 25. April 2023 hat Frau F._____ folgende Urkunden innert 10 Tagen dem Gericht einzureichen: