5. 5.1. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 5.2. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen, soweit es (in Bezug auf die Gerichtskosten) nicht zufolge Gegenstandslosigkeit von der Kontrolle abzuschreiben ist. Zustellung an: […] - 18 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)