1. Die Parteien werden berechtigt erklärt, den gemeinsamen Haushalt auf unbestimmte Zeit aufzuheben. Es wird festgestellt, dass die Parteien seit 1. Januar 2023 getrennt leben. […] - 17 - 3. 3.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt monatlich folgende Beiträge - Fr. 1'550.00 vom 1. Januar 2023 bis 31. August 2023 zu bezahlen. Bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen. 3.2. Die Unterhaltsverpflichtung gemäss Ziff. 3.1 hiervor beruht auf folgenden Einkommen: