richts 5A_707/2009 vom 23. November 2009 E. 2.1 mit Hinweisen). Das Gericht hat den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären, was den Gesuchsteller aber nicht davon entbindet, seine finanzielle Situation vollumfänglich offenzulegen (Urteil des Bundesgerichts 4A_466/2009 vom 28. Oktober 2009 E. 2.3). Dem Gesuchsteller darf demnach die Behaup- tung- und Beweislast für sein Einkommen und Vermögen und damit für seine Bedürftigkeit auferlegt werden (vgl. BGE 120 Ia 179 E. 3a; ferner BGE 125 IV 161 E. 4a).