Gutheissung der Berufung des Beklagten ist dieser folglich zu verpflichten, der Klägerin Ehegattenunterhaltsbeiträge von monatlich Fr. 1'550.00 für die Zeit von 1. Januar 2023 bis 31. August 2023 zu bezahlen. Infolge Gutheissung des mit Berufung gestellten Hauptantrags fallen die vom Beklagten mit Rechtsbegehren Ziff. 2 seiner Berufung gestellten Eventualanträge (u.a. um Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsbeitragshöhe) dahin.