Die im angefochtenen Entscheid festgehaltene Höhe des Unterhaltsbeitrags von monatlich Fr. 1'550.00 sowie das Enddatum der Unterhaltsverpflichtung per 31. August 2023 werden vom Beklagten in dessen Berufung ausdrücklich anerkannt (Berufung Antrag Ziff. 1./3.1). Die Klägerin erhob keine Berufung gegen den angefochtenen Entscheid, weshalb es bei der Vorinstanz festgesetzten Unterhaltsbeitragshöhe von monatlich Fr. 1'550.00 bis 31. August 2023 sein Bewenden hat. In - 13 -