_ übernachtet (act. 24). Jedoch erscheint plausibel, dass diese Übernachtungen eher auf den Tod des Vaters der Klägerin im August 2021 und die damit einhergehende emotionale Belastung der Mutter der Klägerin zurückzuführen war anstatt auf eine Trennung der Klägerin vom Beklagten. Dies lässt sich auch aus der eingereichten "Bestätigung" der Mutter der Klägerin vom 24. Juni 2023 (Beilage 2 zur Eingabe vom 3. Juli 2023) - 12 -