Einkommen der Gesuchstellerin vom 1. Januar 2023 bis 31. August 2023: - Fr. 0.00 Einkommen der Gesuchstellerin ab 1. September 2023 (60 %): - ca. Fr. 2'800.00 netto Einkommen des Gesuchsgegners: - Fr. 6'500.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. allfälliger Bonus) -5- 3. Dem Gesuchsgegner sei für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen, wobei der unterzeichnende Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen sei. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. "