3. 3.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt monatlich folgende Beiträge - Fr. 1'550.00 vom 22. März 2022 bis zum 30. September 2022 - Fr. 490.00 vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 - Fr. 1'550.00 vom 1. Januar 2023 bis 31. August 2023 zu bezahlen. Bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen. 3.2. Die vereinbarten Unterhaltsleistungen beruhen auf folgenden Einkommen: