Einkommen der Gesuchstellerin vom 1. Januar 2023 bis 31. August 2023: - Fr. 0.00 Einkommen der Gesuchstellerin ab 1. September 2023 (60 %): - ca. Fr. 2'800.00 netto Einkommen des Gesuchsgegners: - Fr. 6'500.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. allfälliger Bonus) 2. Eventualiter seien Ziff. 1 und 3 des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Laufenburg vom 31. August 2023 wie folgt abzuändern: 1. Die Parteien werden berechtigt erklärt, den gemeinsamen Haushalt auf unbestimmte Zeit aufzuheben. Es wird festgestellt, dass die Parteien seit 1. Januar 2023 getrennt leben. […]