Einkommen der Gesuchstellerin vom März 2020 bis 31. August 2023: - Fr. 0.00 Einkommen der Gesuchstellerin ab 1. September 2023 (60 %): - ca. Fr. 2'800.00 netto Einkommen des Gesuchsgegners: - Fr. 6'500.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. allfälliger Bonus) […] " 3. 3.1. Der Beklagte erhob fristgerecht am 17. November 2023 Berufung gegen diesen ihm in begründeter Fassung am 7. November 2023 zugestellten Entscheid und beantragte: " 1. Ziff. 1 und 3 des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Laufenburg vom 31. August 2023 seien wie folgt abzuändern: