" 1. Die Parteien werden berechtigt erklärt, den gemeinsamen Haushalt auf unbestimmte Zeit aufzuheben. Es wird festgestellt, dass die Parteien seit 1. September 2021 getrennt leben. […] 3. 3.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt monatlich folgende Beiträge - Fr. 1'550.00 vom 1. März 2022 bis zum 31. August 2023 zu bezahlen. Bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen. 3.2. Die vereinbarten Unterhaltsleistungen beruhen auf folgenden Einkommen: