2.2. Mit Stellungnahme vom 28. April 2023 stellte der Beklagte u.a. folgende Anträge: " 1. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit 1. Januar 2023 getrennt leben. […] 3. Der Antrag auf Zusprechung eines persönlichen Unterhalts des Gesuchsgegners an die Gesuchstellerin sei abzuweisen. […]" 2.3. Am 31. August 2023 fand eine Verhandlung vor dem Präsidium des Familiengerichts Laufenburg statt, anlässlich derer die Parteien Replik und Duplik erstatteten sowie die Parteien befragt wurden.