Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am 29. August 2014. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. 2. 2.1. Mit Eheschutzbegehren vom 22. März 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Laufenburg, Präsidium des Familiengerichts, u.a. folgende Anträge: " 1. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit dem 1. September 2021 getrennt leben. […] 7. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an deren persönlichen Unterhalt monatlich mindestens CHF 1'600.- zu bezahlen; Rektifikation nach Abschluss des Beweisergebnisses vorbehalten. […] "