5. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids die von der Beklagten geleistete Konkurshinterlage in der Höhe von Fr. 9'000.00 an das Konkursamt Aargau, Amtsstelle U._____, zu überweisen. Zustellung an: […] - 10 - Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)