Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Von Amtes wegen wird Dispositiv-Ziff. 1 des Entscheids der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 6. November 2023 aufgehoben und es wird erkannt: " 1. Über die A._____ GmbH, [Adresse], wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, 09:00 Uhr der Konkurs eröffnet." 3. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Beklagten auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.