Das Eigentum über […] mit einem Wert von über Fr. 100'000.00 ist vorliegend somit nicht glaubhaft gemacht. Schliesslich kann auch die Auftragslage der Beklagten und somit die Frage, ob sie zur Deckung sämtlicher laufender Kosten und Abbezahlung der Schulden zukünftig regelmässige Einnahmen erzielen wird, nicht beurteilt werden. Diesbezüglich führte die Beklagte lediglich aus, dass durch die kontinuierliche Auftragserteilung seitens der C._____ AG die Liquidität sichergestellt sei, reicht aber auch für diese Behauptung keinerlei Belege ein. Soweit die Beklagte in ihrer Beschwerde E._____ als Zeugen (sowie -8-