Entsprechend ist auch nicht bekannt, welche laufenden Kosten (Miete, Lohnkosten etc.) die Beklagte aufweist und ob sie zukünftig über ausreichend flüssige Mittel verfügen wird, um für die laufenden Kosten aufzukommen, zumal sie gemäss Pfändungsvollzugs-Protokoll vom 11. April 2023 (Beilage zum Konkursbegehren) offenbar […] Mitarbeiter beschäftigt und bereits dadurch beträchtliche Fixkosten entstehen. Zur Liquidität der Beklagten liegen ebenfalls keine Informationen vor. Die eingereichten Kontoauszüge stammen aus dem Jahr 2020 und 2021 (Beschwerdebeilagen 3 und 4) und sind folglich nicht aktuell.