Die Beklagte bezahle auch die offenen Steuerschulden. Aufgrund der Konkurseröffnung sei es der Beklagten nicht möglich gewesen, die Steuerschulden direkt beim Betreibungsamt V._____ zu bezahlen. 3.3.2.2. Die Beklagte betreibt gemäss Handelsregisterauszug […] (Beschwerdebeilage 2).