3.3.2. 3.3.2.1. Hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit führte die Beklagte aus, dass sie per 31. Dezember 2022 eine Liquidität in der Höhe von Fr. 14'700.00 aufgewiesen habe. Sie verfüge über Fahrzeuge im Wert von mindestens Fr. 100'000.00. Im Weiteren bestehe eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Beklagten und der C._____ AG. Durch die kontinuierliche Auftragserteilung von Fahrzeugreparaturen der C._____ AG an die Beklagte sei die Liquidität der Beklagten sichergestellt. Sämtliche Forderungen gegenüber der Klägerin seien mit der letzten Zahlung in der Höhe von Fr. 3'295.30 am 13. November 2023 bezahlt worden. Die Beklagte bezahle auch die offenen Steuerschulden.