1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 19. September 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Aarau das Begehren, es sei über die Beklagte gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. 1.2. Die Beklagte liess sich diesbezüglich nicht vernehmen. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 6. November 2023 wie folgt: " 1. Über die A._____ GmbH, [Adresse], wird mit Wirkung ab tt.mm.2023, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau, Amtsstelle U._____, beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.