Relevant ist auch die geografische Situation, namentlich die Distanz zwischen den Wohnungen der beiden Eltern. Bedeutsam ist weiter die Kindeswohlwirksamkeit der Stabilität, wie sie mit einer Weiterführung der bisherigen Regelung einhergeht (vgl. Urteile des Bundesgerichts 5A_312/2019 vom 17. Oktober 2019 E. 2.1.2, und 5A_975/2022 vom 30. August 2023 E. 3.1.3).