Dieser Stress verursache Auffälligkeiten in der körperlichen Funktionalität wie Schlafschwierigkeiten und starkes Asthma. Da frühere Familienberatungen zur Hilfestellung der negativen und konfrontativen Kommunikation zwischen den Eltern nicht erfolgreich gewesen seien, habe die PDAG mit Unterstützung des Familiengerichts um die Prüfung geeigneter Kindesschutzmassnahmen ersucht. Als dies dem Beklagten mitgeteilt worden sei, sei er nicht einverstanden gewesen und habe den Kontakt mit den Verantwortlichen abgebrochen. Um weitere Unruhen zu vermeiden, solle ihr gestützt auf den PDAG-Bericht die alleinige Obhut zugeteilt werden;