1): "Anlässlich der heutigen Verhandlung haben die Parteien eine Vereinbarung getroffen. Soweit diese Punkte betrifft, welche der Offizialmaxime unterliegen, werden sie […] entsprechend der Vereinbarung […] zum Urteil erhoben, soweit sie Punkte betrifft, welche der richterlichen Genehmigung bedürfen, wird diese antragsgemäss erteilt." (vgl. Prozessgeschichte Ziff. 1.2).