"1. Es sei die alleinige Obhut an die Mutter zuzustellen. 2. Es sei der Kindesunterhaltsbeitrag neu zu berechnen. 3. Es sei der zivilrechtliche Wohnsitz von C._____ bei der Berufungsklägerin festzulegen. 4. Der Berufungsbeklagter sei berechtigt und verpflichtet zu erklären, dass C._____ jedes zweite Wochenende, jeweils von Freitag, 18:00 Uhr bis Sonntagabend 18:00 Uhr, auf eigene Kosten zu sich auf Besuch zu nehmen.