4. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von C._____, während der Dauer der Trennung (ab 1. September 2023), monatlich im Voraus, jeweils auf den ersten eines jeden Monats, einen Kinderunterhalt von CHF 750.00 (Barunterhalt) zu bezahlen, zuzüglich der Hälfte der bezogener Kinder- und Ausbildungszulagen.