3. 3.1. Die Betreuung des gemeinsames Sohnes C._____, geb. tt.mm. 2019, erfolgt für die Dauer des Getrenntlebens in alternierender Obhut wie folgt: Woche 1: von Montagmorgen bis Freitagabend bei der Mutter und das Wochenende bei dem Vater. Woche 2: von Montagmorgen bis Freitagabend bei dem Vater und das Wochenende bei der Mutter. Für das Wochenende erfolgt die Übergabe zum anderen Elternteil jeweils am Freitagabend nach Absprache, ebenso die Übergabe am Sonntagabend.