- CHF 325.00 (Anteil Barunterhalt) - jeweils zzgl. die Hälfte der allenfalls vom Gesuchsgegner bezogenen Kinder- und Familienzulagen. Der Gesuchsgegner sei sodann dazu verpflichten, die in seinem Haushalt anfallenden Anteile am Grundbetrag und den Wohnkosten von [C._____] jeweils zu decken. […]" Die Parteien schlossen in der Folge unter Mitwirkung des Gerichtspräsidenten eine umfassende Vereinbarung ab. Mit gleichentags gefälltem Entscheid erkannte das Gerichtspräsidium (u.a.):