Den 24. Dezember verbringt das Kind in ungeraden Jahren bei der Mutter, den 25. Dezember beim Vater, in geraden Jahren den 24. Dezember beim Vater und den 25. Dezember bei der Mutter. Weitergehende oder abweichende Besuchskontakte nach gegenseitiger elterlicher Absprache unter Wahrung des Kindeswohls seien vorzubehalten. 5. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, an den Barunterhalt des Kindes monatlich vorschüssig […] CHF 750 zu bezahlen zzgl. Kinderzulagen. Der Betreuungsunterhalt wird angemessen berechnet.