Sollten die Eltern für die Festtage keine individuellen Lösungen finden, gilt folgende Regelung: In den Jahren mit ungeraden Jahreszahlen verbringen die Kinder die Pfingsttage beim Vater und die Ostertage bei der Mutter. In den Jahren mit geraden Jahreszahlen verbringt das Kind die Pfingsttage bei der Mutter und die Ostertage beim Vater. Den 24. Dezember verbringt das Kind in ungeraden Jahren bei der Mutter, den 25. Dezember beim Vater, in geraden Jahren den 24. Dezember beim Vater und den 25. Dezember bei der Mutter.