unter mutmasslich vorsätzlicher Täuschung des Beklagten und der Folgeinstanz zwecks Einschränkung des Entscheidungsspielraums, Fristversäumnis bei der Urteilsbegründung, Dienstpflichtverletzung im Amt, mutmasslicher Durchführung von Straftaten im Amt und mutmasslicher Mittäterschaft bei der Durchführung von Straftaten. Ferner stellt der Beklagte Strafanzeige gegen die Gerichtspräsidentin, aber auch gegen die Leiterin Inkasso im klägerischen Amt für Finanzen und ersucht um deren Weiterleitung nach § 34 Abs. 1 EG StPO.