dung durch die juristische Person erfolgt durch eine (noch) zur Vertretung der Gesellschaft befugte Person. Nach Art. 933 Abs. 2 OR hat aber auch eine ausgeschiedene Person das Recht, die Löschung ihres Eintrags anzumelden. Die vom Beklagten abgegebene Erklärung vom 12. Januar 2022 an das Handelsregisteramt, dass er "[h]iermit" sein Verwaltungsratsamt niederlege und dass er um die Veranlassung der Löschung des HR-Eintrags bitte (Beilage 5 zur Stellungnahme des Beklagten vom 16. Oktober 2022), erfolgte zwar auf Briefpapier der F. und unter der Unterschrift des Beklagten ist angegeben: "[...] A. F."