, 2020, N. 128 zu Art. 80 SchKG [mit zahlreichen Hinweisen], der insbesondere erwähnt, dass Verletzungen des rechtlichen Gehörs nur in seltenen Fällen und auch inhaltliche Willkür nur in krassen Fällen zu Nichtigkeit führen). 4.3.2.2. Vorliegend ist eine Nichtigkeit des vom Kläger eingereichten Rechtsöffnungstitels nicht erkennbar. -8-