4.3.2. 4.3.2.1. Immerhin kann ein staatlicher Entscheid nichtig sein. Nichtigkeit ist von jeder Behörde zu jedem Zeitpunkt zu beachten. Allerdings stellt Nichtigkeit eine seltene Ausnahme dar. Nichtig sind Verfügungen nur, wenn der ihr anhaftende Mangel kumulativ schwer und offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist und wenn die Rechtssicherheit durch die Bejahung der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird: Zu denken ist in erster Linie an Fälle des Erlasses einer Verfügung durch eine sachlich oder funktionell unzuständige Behörde, aber auch an schwerwiegende Verfahrensmängel (inkl. Formfehler);