sich eine Behörde in ihrer Entscheidbegründung mit jedem einzelnen Vorbringen einer Partei auseinandersetzt und jedes einzelne Argument widerlegt. Aus dem Anspruch folgt vielmehr die Verpflichtung der Behörde, ihren Entscheid zu begründen, wobei sie sich auf die für den Entscheid wesentlichen Punkte beschränken kann und soll. Die Begründung muss so abgefasst sein, dass sich der Betroffene über die Tragweite des Entscheids Rechenschaft geben und diesen in voller Kenntnis der Sache an die höhere Instanz weiterziehen kann.